Der Ausbildungsweg zum NÖ Landesschilehrer bzw. zur NÖ Landesschilehrerin umfasst insgesamt 4 Ausbildungsstufen:
Lehrgang SCHILEHRERANWÄRTER
Dies ist der erste Teil der Ausbildung zum Landesschilehrer bzw. Landesschilehrerin. International wird sie auch als "Level One" bezeichnet. Im Niederösterreichischen Skilehrerverband umfasst die Ausbildung zum Anwärter 10 Kurstage.
Nach 10 Tagen Praxiserfahrung kann eine weiterführende Ausbildung begonnen werden.
Lehrgang SCHILEHRER I
Dieser Lehrgang, kurz "LS1", ist der nächste Zwischenschritt auf dem Weg zum Niederösterreichischen Landesschilehrer bzw. Landesschilehrerin. Er umfasst 10 Ausbildungstage, ist aufbauend auf den Lehrgang „Schilehreranwärter“ und beschäftigt sich inhaltlich besonders mit den Lernstufen Anwenden und
Perfektionieren des Österreichischen Schilehrweges.
Lehrgang SCHILEHRER II
Dieser Lehrgang, kurz "LS2", umfasst in Niederösterreich 10 Ausbildungstage und komplettiert die Ausbildung zum Landesschilehrer bzw. zur Landesschilehrerin. Sollte der Alpinkurs noch nicht absolviert sein muss dieser nachgeholt werden.
ALPINKURS
Der Alpinkurs dauert sieben Tage und kann nach positiver Absolvierung des Lehrgangs „LS1“ besucht werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in der Schnee- und Lawinenkunde sowie der Tourenplanung und dem Umgang mit dem LVS (Lawinenverschüttetengerät).
Die Zulassung hat über schriftliches Ansuchen, mit den erforderlichen Unterlagen, bei der zuständigen Stelle zu erfolgen.
Der Antrag auf Zulassung ist rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen.
Beachten Sie die bei der zuständigen Stelleausgeschriebenen Lehrgangstermine.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle (Lehrgangsbeitrag).
für den Lehrgang SCHILEHRERANWÄRTER:
- Vollendetes 15. Lebensjahr
- Schitechnik: Befahren mittelsteiler und steiler Hänge in paralleler Schiführung bei niedrigem und hohem Tempo, kurze und lange Radien
- Unterrichtssprache ist Deutsch: Sämtliche Prüfungen müssen auf Deutsch in schriftlicher bzw. mündlicher Form abgelegt werden
für den Lehrgang SCHILEHRER I
- Erfolgreich absolvierter Lehrgang "Schilehreranwärter"
- Erfahrung im Geländefahren und Rennlauf
- Unterrichtssprache ist Deutsch: Sämtliche Prüfungen müssen auf Deutsch in
schriftlicher bzw. mündlicher Form abgelegt werden - Anrechnungen möglich: Sollten Sie an einem anderen Institut bereits Ausbildungen genossen haben und Ihre Ausbildung in Niederösterreich fortsetzen wollen, nehmen Sie bitte direkt mit dem NÖ Skilehrerverband - NOESLV, info@noeslv.at auf. Der NOESLV rechnet viele dieser Ausbildungen nach genauer und individueller Überprüfung an.
für den Lehrgang SCHILEHRER II
- Erfolgreich absolvierter Lehrgang "Schilehreranwärter" und "Schilehrer I"
- Erfahrung im Geländefahren und Rennlauf sowie im praktischen Unterricht mit fortgeschrittenen Gästen
- Unterrichtssprache ist Deutsch: Sämtliche Prüfungen müssen auf Deutsch in schriftlicher bzw. mündlicher Form abgelegt werden
- Anrechnungen möglich: Sollten Sie an einem anderen Institut bereits Ausbildungen genossen haben und Ihre Ausbildung bei uns fortsetzen wollen, nehmen Sie bitte direkt mit dem NÖ Skilehrerverband - NOESLV, info@noeslv.at auf. Der NOESLV rechnet viele dieser Ausbildungen nach genauer und individueller Überprüfung an.
für den ALPINKURS
- Vollendetes 16. Lebensjahr
- Erfolgreich absolvierter Lehrgang "Schilehrer I"
- Erfahrung im Geländefahren sowie im praktischen Unterricht mit fortgeschrittenen Gästen
- Unterrichtssprache ist Deutsch: Sämtliche Prüfungen müssen auf Deutsch in schriftlicher bzw. mündlicher Form abgelegt werden
- Anrechnungen möglich: Sollten Sie an einem anderen Institut bereits Ausbildungen genossen haben und Ihre Ausbildung bei uns fortsetzen wollen, nehmen Sie bitte direkt mit dem NOESLV auf. Der NOESLV rechnet viele dieser Ausbildungen nach genauer und individueller Überprüfung an
- Bei staatlich geprüften Bergführern bzw. Bergführerinnen entfällt der Alpinkurs.
für den Lehrgang „SCHILEHRERANWÄRTER“
Ausbildung - Theorie
- Bewegungs- und Unterrichtslehre (8 Einheiten)Zusammenhänge von Bewegungen verstehen und an Schigäste weitergeben können; Möglichkeiten und Tipps zur Unterrichtsgestaltung
- Englisch (4 Einheiten)Schispezifische Terminologie und Bewegungsbeschreibungen in Englischer Sprache
- Kinderschiunterricht (4 Einheiten)Abstimmung des Schiunterrichtes speziell auf die Bedürfnisse der Kinder
- Schigeschichte (2 Einheiten) Wissen über die Entstehung und die Entwicklung des Wintersports und des Schitourismus
- Materialkunde (3 Einheiten) Basisinformationen über Schi, Bindung, Schuh, Bekleidung, Schipräparation
- Alpinkunde (2 Einheiten) Basisinformationen über Schnee- und Lawinenkunde
- Erste Hilfe (4 Einheiten) Rettungsmaßnamen und Wintersport bezogene Erste Hilfe
- Berufskunde (1 Einheit)
Theoretische Prüfungen werden entweder schriftlich oder mündlich in allen
vorgetragenen Fächern abgehalten.
Ausbildung - Praxis
- Österreichischer Schilehrplan „Lernen"
- Techniktraining, kurze und lange Radien
- Kinderlehrplan bis Kurven (Kindertag)
- Methodische und didaktische Aufbereitung des Schiunterrichts, Vorbereitung der Kandidaten auf die Arbeit in der Praxis, Vorbereitung auf die Prüfungsfahrten, Kinderschiunterricht, Verhalten vor der Schigruppe, Führen einer Schigruppe im organisierten Schiraum, Sicherheitsaspekt
Prüfungsinhalte
- Überprüfung der schitechnischen Fertigkeiten
- Praktisch - methodische Übungen (Lehrauftritt)
weitere Informationen
Die praktischen Prüfungen sind kommissionell abzunehmen. Die praktisch-methodischen Übungen sind vom Gruppenleiter bzw. der Gruppenleiterin im Unterricht zu prüfen.
- Die Prüfungskommission hat aus dem Obmann bzw. Obfrau oder dem Stellvertreter bzw. der Stellvertreterin oder einem Vorstandsmitglied des NÖ Skilehrerverbandes sowie dem Lehrgangsleiter bzw. der Lehrgangsleiterin und den Gruppenlehrern bzw. Gruppenlehrerinnen zu bestehen. Die Kommission hat die Prüfungsnote und den Qualifikationsvermerk aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen festzustellen. Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden und allen Prüfern bzw. Prüferinnen zu unterfertigen ist.
- Wird die Leistung eines Prüfungswerbers bzw. einer Prüfungswerberin in einem Prüfungsgegenstand oder in mehreren Prüfungsgegenständen mit "nicht genügend" beurteilt, so darf er die Prüfung im betreffenden Prüfungsgegenstand bzw. in den betreffenden Prüfungsgegenständen dreimal wiederholen.
- Die erfolgreich abgelegte Prüfung des Lehrganges „Schilehreranwärter“ berechtigt zum Unterricht in den Grundschulklassen einer Schischule, insbesondere zum Schiunterricht mit Kindern
für den Lehrgang "SCHILEHRER I"
Ausbildung - Theorie
- Bewegungs- und Unterrichtslehre (8 Einheiten) Zusammenhänge von Bewegungen verstehen und an Schigäste weitergeben können; Möglichkeiten und Tipps zur Unterrichtsgestaltung unter Berücksichtigung Sicherheitsrelevanter Aspekte
- Englisch (4 Einheiten) Schispezifische Terminologie und Bewegungsbeschreibungen in Englischer Sprache
- Tourismus, Umweltkunde und Topographie (4 Einheiten)
Touristisches und geographisches Hintergrundwissen zum Thema Wintersport speziell in Österreich und Global - Alpinkunde (2 Einheiten) Alpine Gefahren und Verhalten im freien Gelände
Theoretische Prüfungen werden entweder schriftlich oder mündlich in allen
vorgetragenen Fächern abgehalten.
Ausbildung - Praxis
- Österreichischer Schilehrplan „Lernen und Anwenden"
- Techniktraining „Perfektionieren"
- Lehrauftritt
Prüfungsinhalte
- Überprüfung der schitechnischen Fertigkeiten
- Praktisch - methodische Übungen (Lehrauftritt)
weitere Informationen
- Bei staatlich geprüften Schilehrwarten bzw. Schilehrwartinnen, Diplomsportlehrern und Diplomsportlehrerinnen, Absolventinnen und Absolventen des Universitätsstudiums der Leibeserziehung mit der Note "sehr gut" und Schitrainern-Alpin ab der Qualifikation C kann der Ausbildungsteil "Schilehrer-Lehrgang I" erlassen werden.
- Die praktischen Prüfungen sind kommissionell abzunehmen. Die praktisch-methodischen Übungen sind vom Gruppenleiter im Unterricht zu prüfen.
- Die Prüfungskommission hat aus dem Obmann bzw. Obfrau oder dem Stellvertreter bzw. der Stellvertreterin oder einem Vorstandsmitglied des NÖ Skilehrerverbandes sowie dem Lehrgangsleiter bzw. der Lehrgangsleiterin und den Gruppenlehrern bzw. Gruppenlehrerinnen zu bestehen. Die Kommission hat die Prüfungsnote und den Qualifikationsvermerk aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen festzustellen. Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden
und allen Prüfern bzw. Prüferinnen zu unterfertigen ist - Wird die Leistung eines Prüfungswerbers bzw. Prüfungswerberin in einem Prüfungsgegenstand oder in mehreren Prüfungsgegenständen mit "nicht genügend" beurteilt, so darf die Prüfung im betreffenden Prüfungsgegenstand bzw. in den betreffenden Prüfungsgegenständen dreimal wiederholt werden.
für den Lehrgang „SCHILEHRER II“
Ausbildung - Theorie
- Bewegungs- und Unterrichtslehre (10 Einheiten)
- Zusammenhänge von Bewegungen verstehen und an Schigäste weitergeben können; Möglichkeiten und Tipps zur Unterrichtsgestaltung unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte; Erkennen und richtiges Behandeln von Fehlern
- Englisch (4 Einheiten)
- Schispezifische Terminologie und Bewegungsbeschreibungen in Englischer Sprache
- Trainingslehre (2 Einheiten)
- Einführung in die Trainingslehre unter Beobachtung schispezifischer Fertigkeiten
- Alpinkunde (2 Einheiten) (Nur für Kandidatinnen und Kandidaten ohne Alpinkurs)
- Alpine Gefahren und Verhalten im freien Gelände
Ausbildung - Praxis
- Österreichischer Schilehrplan „Lernen und Anwenden"
Prüfungsinhalte
- Überprüfung der schitechnischen Fertigkeiten
weitere Informationen
- Die praktischen Prüfungen sind kommissionell abzunehmen. Die praktisch-methodischen Übungen sind vom Gruppenleiter bzw. der Gruppenleiterin im Unterricht zu prüfen.
- Die Prüfungskommission hat aus dem Obmann bzw. Obfrau oder dem Stellvertreter bzw. der Stellvertreterin oder einem Vorstandsmitglied des NÖ Skilehrerverbandes sowie dem Lehrgangsleiter bzw. der Lehrgangsleiterin und den Gruppenlehrern bzw. Gruppenlehrerinnen zu bestehen. Die Kommission hat die Prüfungsnote und den Qualifikationsvermerk aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen festzustellen. Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden
und allen Prüfern bzw. Prüferinnen zu unterfertigen ist. - Wird die Leistung eines Prüfungswerbers bzw. Prüfungswerberin in einem Prüfungsgegenstand oder in mehreren Prüfungsgegenständen mit "nicht genügend" beurteilt, so darf die Prüfung im betreffenden Prüfungsgegenstand bzw. in den betreffenden Prüfungsgegenständen dreimal wiederholt werden.
- Die erfolgreich abgelegten Prüfungen des Lehrgangs „Landesschilehrer I und II" sowie des Alpinkurses berechtigen zum Unterricht in allen Stufen und Klassen einer Schischule, einschließlich des Variantenfahrens im freien Schiraum.
- Nach Abschluss des Landeslehrers steht man international auf dem "LevelTWO" und ist berechtigt, an der Eignungsprüfung zur Ausbildung zur staatlichen Schilehrerin
bzw. zum staatlichen Schilehrer teilzunehmen.
für den ALPINKURS
Ausbildungsinhalte
- Schneekunde: Umwandlungsarten, Schneedeckenuntersuchung, Windzeichen
- Lawinenkunde: Lawinenarten, Lawinengrößen, Faktoren der Lawinenbildung
- Tourenplanung: Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung, Strategien bei der Tourenplanung
- Tourenführung: Maßnahmen am Ausgangspunkt, Führungstechnik, Spuranlage
- Orientierung: natürliche/künstliche Orientierungshilfen, Handhabung Landkarte
- Rettung/Erste Hilfe: LVS, Handhabung/Suche, Kameradenrettung, Abtransport von Verletzten, organisierter Lawineneinsatz
- Wetterkunde: Entstehung, Wetterhauptfaktoren, Wetternebenfaktoren
Inhalte werden in Theorie und Praxis erarbeitet.
Prüfungsinhalte
- Tourenführung
- Tourenplanung
- Schnee - und Lawinenkunde
- Rettung (LVS - Suche)
- Orientierung
Theoretische Prüfungen werden entweder schriftlich oder mündlich in allen vorgetragenen Fächern abgehalten.
weitere Informationen
Der Alpinkurs kann entweder zwischen dem Lehrgang Schilehrer I und Schilehrer II oder nach dem Lehrgang Schilehrer II absolviert werden.
Niederösterreichischer Skilehrerverband NOESLV
Die Interessensvertretung und Servicestelle der Schischulen und Schilehrerinnen und Schilehrer in Niederösterreich.
Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.
Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.
Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.
Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.
26.04.2024
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