FAQs zum Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Arbeit mit dem Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ
Registrieren und Anmelden
Damit Sie sich am Wirtschaftsförderungs-Portal anmelden können, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche „NEU REGISTRIEREN“. Geben Sie Ihre persönlichen Daten an und klicken Sie „REGISTRIEREN“. Sie erhalten dann ein E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Registrierung. Nach Klick auf diesen Bestätigungslink ist der Registriervorgang abgeschlossen und Sie können sich mit dem gewählten Passwort anmelden.
Alternativ können Sie sich auch direkt mit Ihrer ID-Austria anmelden. Klicken Sie dazu im Bereich „Mit ID-Austria anmelden“ die Schaltfläche „ZUR ID-AUSTRIA“ und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Mit welchen Geräten und Betriebssystemen kann das Wirtschaftsförderungs-Portal verwendet werden?
Die Anwendung kann grundsätzlich auf allen aktuellen Geräten mit gängigen Betriebssystemen verwendet werten. Unterstützt und getestet wurde die Anwendung unter Windows in den Versionen 7-10 sowie MacOS in der aktuellen Version auf PCs und Geräten von Apple. Weiters kann das Portal auch auf diversen mobilen Geräten (Smartphones und Tablet-PCs) unter Windows, Android und iOS verwendet werden. Als Software ist lediglich ein Internet Browser in aktueller Version erforderlich. Getestet wurde das Portal unter Windows mit InternetExplorer 11, Edge, Firefox und Google Chrome sowie auf Apple Geräten mit Safari und Firefox.
Bei älteren Betriebssystemen und Internet Browsern sowie anderer weniger verbreiteter Software können Fehler in der Anwendung auftreten oder das Portal eventuell gar nicht genutzt werden.
Ich erhalte keine E-Mails vom Wirtschaftsförderungs-Portal.
Was kann ich tun?
- Prüfen Sie, ob Sie Ihre E-Mail-Adresse richtig angegeben haben.
Falls Sie sich bei der Eingabe der E-Mail-Adresse vertippt haben, wiederholen Sie den gesamten Registriervorgang. - Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner in Ihrem E-Mail-Programm. Manchmal kann es vorkommen, dass automatisch erstellte E-Mails fälschlicherweise als Spam identifiziert werden. Kennzeichnen Sie die Absenderadresse entsprechend der Anleitung Ihres E-Mail-Programmes als vertrauenswürdigen Absender.
- Prüfen Sie, ob der E-Mail-Empfang nicht grundsätzlich gestört ist – also ob Sie E-Mails anderer Absender ohne Probleme empfangen können.
Erstellen und Einreichen eines Förderantrages
Ich möchte einen Antrag / eine Förderung gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Unternehmens bearbeiten. Ist das möglich?
Ja. Über die Schaltfläche „BERECHTIGUNGEN“ können jederzeit neue berechtigte Benutzer definiert oder Berechtigungen wieder entfernt werden.
Zum Beispiel kann sich ein Mitarbeiter registrieren und einen neuen Antrag anlegen. Er kann dann seinem Geschäftsführer eine Berechtigung erteilen, damit dieser den Antrag dann fertigstellen und absenden kann. Der Geschäftsführer erhält automatisch eine E-Mail, sobald die Berechtigung erteilt wurde.
Ich betreue/unterstütze Unternehmen bei der Antragstellung.
Kann ich Förderanträge im Kundenauftrag erstellen?
Ja. Sie können Anträge auch für andere Antragsteller erstellen. Berechtigen Sie den Antragsteller über die Berechtigungsverwaltung (Schaltfläche „BERECHTIGUNGEN“) zur Bearbeitung des Antrags. Achten Sie dabei auf die korrekte E-Mail-Adresse der Person, die Sie berechtigen möchten– diese muss mit der Adresse übereinstimmen, mit der die zu berechtigende Person im Wirtschaftsförderungs-Portal registriert ist bzw. mit der die Registrierung durchgeführt wird, falls noch keine Anmeldung erfolgt ist.
Die Absendung / Einreichung des fertiggestellten Antrags, insbesondere die Fertigung des Antrages, kann dann direkt durch den zeichnungsberechtigten Antragsteller selbst erfolgen.
Wo finde ich die Information, welche Unterlagen ich mit dem Antrag mitsenden muss?
Je nach beantragter Förderung können /müssen Unterlagen direkt mit dem Antrag übermittelt werden. Welche Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie den jeweiligen Kurzinformationen der von Ihnen gewählten Förderungen. Bei jedem Förderprodukt in der Auswahl finden Sie einen Info-Link, der Sie direkt zur Beschreibung der Förderung und deren Voraussetzungen führt.
Grundsätzlich können Unterlagen auch nach Absenden eines Förderantrages nachgereicht werden. Wir informieren Sie auf jeden Fall, welche Unterlagen wir für eine positive Erledigung noch benötigen.
Nach Absenden eines Förderantrages erhalten Sie ein E-Mail, das den Eingang bei uns bestätigt. Nachdem der Antrag einem Sachbearbeiter zugeteilt wurde und dieser Ihre Angaben geprüft hat, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Mitteilung über die Förderung(en), die zu Ihrem Antrag angelegt wurde(n). Im Wirtschaftsförderungs-Portal werden diese Förderungen nun angezeigt, und Sie können jederzeit den Bearbeitungsstatus verfolgen, fehlende Unterlagen nachreichen, Nachrichten an uns übermitteln und Nachrichten von uns abrufen.
Bearbeiten und Abwickeln von Förderungen, Nachreichen von Unterlagen
Warum wird im Wirtschaftsförderungs-Portal zwischen „Antrag“ und „Förderung“ unterschieden?
Zur einfacheren Antragstellung können Sie mit einem Antrag eine oder mehrere Förderungen aus verschiedenen Förderaktionen (Förderprodukten) beantragen.
Aufgrund unterschiedlicher Richtlinien müssen die einzelnen Förderungen getrennt abgewickelt werden (spezifische Förderverträge). Sind die Voraussetzungen für eine Förderung früher erfüllt, können auch Genehmigung und Auszahlung rascher durchgeführt werden.
Bei den Förderungen kann der jeweils zugrundeliegende Förderantrag angezeigt werden.
Aus Sicherheitsgründen können im Portal nur jene Unterlagen angezeigt und aufgerufen werden, die Sie (oder ein weiterer berechtigter Benutzer) direkt im Portal bei der Förderung hochgeladen haben und auch diese nur dann, wenn Sie sie beim Hochladen nicht mit dem Vermerk „vertraulich“ gekennzeichnet haben.
Dokumente, die bereits mit dem Online-Antrag oder überhaupt außerhalb des Portals (per E-Mail, per Post, persönlich abgegeben) übermittelt wurden, werden immer vertraulich behandelt und sind daher nicht im Portal aufrufbar. Da alle Berechtigten in einer Förderung die gleichen Rechte haben stellen wir so sicher, dass nicht versehentlich Unterlagen im Portal verfügbar sind, die eventuell nicht für alle Berechtigten zugänglich sein sollen
Ihre Kontaktstelle des Landes
Wirtschaft, Tourismus & Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst3@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 11423
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