Zulassung und Registrierung eines Lebensmittelbetriebes
Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der Behörde registriert oder zugelassen sein.
Es ist ratsam, mit dem zuständigen Lebensmittel-Aufsichtsorgan (Lebensmittelinspektor/-in bzw. Amtstierarzt/-ärztin) im Einzelfall abzuklären, ob Sie für Ihren Betrieb eine Registrierung oder Zulassung benötigen.
Eine Zulassung ist jedenfalls für folgende Betriebe (ausgenommen Einzelhandel) erforderlich:
- Schlachtbetrieb (ausgenommen kleiner landwirtschaftlicher Kaninchen-, oder Geflügelschlachtbetrieb)
- Betrieb, der Fleisch bearbeitet und verarbeitet
- Wildbearbeitungsbetrieb und Wildsammelstelle
- Betrieb, der Milch, Eier und Fische bearbeitet und verarbeitet
- Betrieb, der Sprossen erzeugt
Downloads
- Download: Zulassungsformular Fleisch (pdf, 0.3 MB)
- Download: Zulassungsformular Milch (pdf, 0.3 MB)
- Download: Zulassungsformular Fisch (pdf, 0.3 MB)
- Download: Registrierungsformular LM (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023