Das innergemeinschaftliche Verbringen von Pferden

Aufgrund des neuen Tierseuchenrechts VO (EU) 2016/429 ist für jedes Verbringen von Pferden in einen anderen Mitgliedstaat eine Tiergesundheitsbescheinigung (TRACES-Zeugnis) erforderlich. Diese Tiergesundheitsbescheinigung wird vom örtlich zuständigen Amtstierarzt oder Amtstierärztin ausgestellt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gültigkeitsdauer der Veterinärbescheinigung von 10 auf 30 Tage verlängert werden, allerdings ist dafür ein „Validierungsabzeichen“ oder eine „Lizenz“ (ausgestellt durch den Österreichischen Pferdesportverband OEPS für Pferde mit FEI Pässen) notwendig.

Das Validierungsabzeichen kann mittels Formular bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden und wird nur für Pferde ausgestellt, die in Betrieben mit niedrigem Gesundheitsrisiko gehalten werden. Aus diesem Grund ist sowohl eine schriftliche Bestätigung des Pferdebesitzers als auch des Pferdehalters (Stallbesitzer) erforderlich. Die Einhaltung der Bestimmungen wird vom zuständigen Amtstierarzt oder Amtstierärztin kontrolliert.

Validierungsabzeichen - Formular


Die Gültigkeitsdauer des Validierungsabzeichens beträgt maximal 4 Jahre. Innerhalb diesen Zeitraumes ist es dem zuständigen Amtstierarzt oder Amtstierärztin dadurch möglich, für das betreffende Pferd TRACES-Zeugnisse auszustellen, die 30 Tage lang für das mehrfache Verbringen zwischen Mitgliedstaaten sowie für die Rückkehr in den Abgangsbetrieb gültig sind.

Damit ein Validierungsabzeichen ausgestellt werden kann, muss der pferdehaltende Betrieb im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) und das betreffende Pferd in der Equidendatenbank registriert sein. Der Eintrag bzw. Nachtrag eines Pferdes in die Equidendatenbank kann bei jeder Pferdepass ausstellenden Stelle in Österreich vorgenommen werden.

Diagramm zur VIS Anmeldung
Diagramm VIS-Anmeldung


Vorgangsweise bei der Einfuhr von Equiden aus Mitgliedstaaten (Innergemeinschaftliches Verbringen) oder Drittstaaten (Import in die EU)

Wenn ein Equide aus einem Mitgliedstaat dauerhaft mit einem TRACES Zertifikat nach Österreich verbracht wird, sind die Daten des Equiden in der EQDB zu registrieren. Dies geschieht auf Antrag des Eigentümers (durch eine/bei einer in Österreich zur Passausstellung zugelassenen Stelle) und erfolgt NICHT automatisch durch die Ausstellung des TRACES Zeugnisses. Nach der Registrierung („Nachtrag eines bereits mit gültigem Pferdepass identifizierten Equiden in der EQDB“) kann und muss auch die verpflichtende Meldung des Aufenthaltes im VIS durchgeführt werden. 

Wenn ein Equide aus einem Drittstaat mit einem GVDE-A (Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr von lebenden Tieren) über eine Grenzkontrollstelle dauerhaft in die EU/Österreich verbracht wird, so muss der Pferdepass binnen 30 Tagen nach Abschluss des Zollverfahrens für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der EQDB registriert werden. Erfüllt das existierende Identifizierungsdokument nicht die Anforderungen an den Pferdepass gemäß VO (EU) 2021/963 so muss ein neuer Pferdepass ausgestellte werden (Passausstellende Stellen) und es erfolgt der Eintrag der Daten in der EQDB. Danach kann und muss die verpflichtende Meldung des Aufenthaltes im VIS durchgeführt werden.

Weitere Information über die Vorgangsweise beim Import aus Drittstaaten

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Letzte Änderung dieser Seite: 14.10.2024
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