Wildnisgebiet Dürrenstein
Österreichs bisher einziges Wildnisgebiet mit dem größten Urwaldrest Mitteleuropas umfasst 35 km2 in den Gemeinden Göstling an der Ybbs, Gaming sowie Lunz am See und ist seit 2003 von der IUCN als Schutzgebiet der Kategorie I anerkannt.
Internationale Einstufung
Die Internationale Naturschutzorganisation IUCN hat die unüberschaubare Menge an Schutzgebietsdefinitionen zum Anlass genommen, um ein System zur Einteilung von Schutzgebieten mit weltweit vergleichbaren Kriterien zu entwickeln. Die im ersten Entwurf von 1978 definierten zehn Kategorien wurden 1994 auf sechs Kategorien reduziert. Diese Einteilung hat bis heute Gültigkeit.
Das Wildnisgebiet Dürrenstein ist in zwei Unterkategorien unterteilt: Der Ostteil wurde als Kategorie I a, der Westteil als Kategorie I b eingestuft. Diese Kategorien sind nach IUCN folgendermaßen definiert.
Kategorie I a - Strenges Naturreservat (Strict Nature Reserve)
Ein Areal von Land und/oder Meer; das einige herausragende und/oder repräsentative Ökosysteme, geologische oder physiologische Merkmale und/oder Arten besitzt, und vorrangig der wissenschaftlichen Forschung und/oder dem Umwelt-Monitoring zugänglich ist.
Kategorie I b - Wildnisgebiet (Wilderness Area)
Großes Areal von nicht oder nur geringfügig verändertem Land und/oder Meer, das seine natürlichen Charakteristika und Einflüsse beibehalten hat, ohne permanente oder erhebliche Besiedelung ist und das geschützt und bewirtschaftet wird, um seine natürlichen Gegebenheiten zu erhalten.
Nationalparks sind gemäß IUCN-Definition Schutzgebiete der Kategorie II.
Zonierung und Management
Um Ursprünglichkeit und Naturnähe des Wildnisgebietes langfristig zu sichern und damit die natürlichen Prozesse ungestört ablaufen können, wurde eine Zonierung nach IUCN-Richtlinien vorgenommen.
Den größten Teil nimmt dabei mit mehr als 85 % die Naturzone ein, in der menschliche Einflüsse weitestgehend reduziert sind. Auf den verbleibenden Flächen darf vor allem aus Gründen der Artenvielfalt und damit des Artenschutzes Almwirtschaft betrieben werden.
Wildstandsregulierung wird auf maximal 25 % der Gesamtfläche ausschließlich nach wald- und wildökologischen Gesichtspunkten durchgeführt. Auf kleinen Flächen darf bis 2032 eine Umwandlung sekundärer Fichtenbestände in naturnahe Wälder erfolgen.
Das Wildnisgebiet ist nur auf markierten Wegen zu durchwandern - am besten im Rahmen einer geführten Tour.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Schutzgebiete
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220