Gebietsfremde Krebsarten verdrängen heimische Flusskrebse
Die heimischen Flusskrebsarten sind durch eine hoch infektiöse Krankheit, die gemeinsam mit amerikanischen Krebsen eingeschleppt wurde, stark bedroht. Flusskrebse reagieren sensibel auf Veränderungen ihres Lebensraums und können daher als Indikatoren für den menschlichen Einfluss auf Gewässer verwendet werden.
Heimische Krebsarten
Oft wird von „dem Flusskrebs“ als Art gesprochen. Bei dem Begriff Flusskrebs handelt es sich jedoch um eine Familie (Astacidae) zu der die in Österreich heimischen Arten Edelkrebs oder europäischer Flusskrebs (Astacus astacus), Europäischer oder Galizischer Sumpfkrebs (Astacus leptodactylus), Stein- oder Bachkrebs (Austropotamobius torrentium) und der Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) gehören.
Flusskrebse bewohnen ausschließlich Süßwasserlebensräume, also Seen, Flüsse und Bäche. Sie sind in der Regel dämmerungs-und nachtaktiv und verstecken sich tagsüber in Wohnhöhlen. Nachts begeben sich diese Allesfresser auf Nahrungssuche.
Während Steinkrebs und Edelkrebs im gesamten Bundesgebiet Vorkommen aufweisen, ist der Sumpfkrebs auf wenige bekannte Fundstellen beschränkt. Der Dohlenkrebs ist nur in Kärnten und Tirol nachgewiesen.
Gebietsfremde Arten – Neobiota
Die beiden aus Nordamerika stammenden Arten Signalkrebs und Kamberkrebs wurden ursprünglich Ende des 19. Jahrhunderts nach Österreich eingeführt, um die heimischen Krebsbestände zu stützen. Der ebenfalls aus Nordamerika stammende Marmorkrebs (Procambarus fallax) kam als Aquarienkrebs nach Österreich, mittlerweile gibt es jedoch Funde in freier Wildbahn in Salzburg und Wien. Auch der rote amerikanische Sumpfkrebs (Procambarus clarkii), nachgewiesen im Warmbad Villach, breitet sich derzeit in wärmebegünstigte Regionen Mitteleuropas aus und profitiert von der Klimaerwärmung. Diese eingeschleppten Arten stellen heute die größte Bedrohung für heimische Flusskrebse dar.
Der Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) besiedelt Fließ- und Stillgewässer von den Tieflagen bis in subalpine Höhenlagen. Er hat ähnliche Ansprüche an seinen Lebensraum wie der Edelkrebs, besitzt jedoch eine größere Toleranz gegenüber höheren Wassertemperaturen und kommt auch bei schlammigem Gewässergrund vor. Nachweise über das Vorkommen von Signalkrebsen liegen aus rund der Hälfte Niederösterreichs vor.
Der Kamberkrebs (Orconectes limosus) besiedelt stehende und langsam fließende Gewässer in den Tieflagen. Die Oberläufe von Fließgewässern scheint er zu meiden. Er ist sehr unempfindlich gegenüber Gewässerverschmutzung und Sauerstoffmangel. Nachweise gibt es bisher nur aus der Region Donau-March-Thayaauen.
Krebspest – eine für heimische Krebse tödliche Krankheit
Nachdem der Signalkrebs in Österreichs Gewässer eingebracht wurde, reduzierten sich die heimischen Krebsbestände innerhalb kürzester Zeit um fast 80%. Damals war noch nicht klar, dass die Ursache dafür eine durch den Signalkrebs übertragene Krankheit ist – die Krebspest. Daher versuchte man durch Ausbringen weiterer Signalkrebse, die Krebswirtschaft wiederzubeleben. Mittlerweile weiß man, dass amerikanische Krebsarten Überträger der Krebspest sind. Es handelt sich dabei um einen Fadenpilz, der sich durch das Freisetzen von Sporen im Gewässer ausbreitet. Bei amerikanischen Flusskrebsen führt der Pilz nur dann zu einer Erkrankung, wenn die Widerstandsfähigkeit des Tieres geschwächt ist. Eine Infektion bei heimischen Krebsarten führt jedoch zum raschen Tod der Tiere und durch die hohe Infektionsrate meist auch zum Erlöschen des gesamten heimischen Flusskrebsbestandes im Gewässer.
Ein großes Problem ist, dass die Krebspest durch in Gewässern benutzte Geräte (Wasserbauliche Geräte, Tauchausrüstung, SUPs, Angelschnüre, Gummistiefel, Boote, Netze, Reusen, Neopren…), Wasservögel und andere Tiere verbreitet werden kann. Auch durch kontaminierten Fischbesatz kann es zu einer Übertragung von Sporen in ein Gewässer kommen.
Maßnahmen, um die Verbreitung der Krebspest zu verhindern
1) Bewusstseinsschaffung und Information für alle, die sich regelmäßig an Gewässern aufhalten über die Gefahr der Übertragung der Krankheit (z.B. Vereine, Aquarienhandel und Dienstgeber im Wasserbau)
2)Verhindern der aktiven Verbreitung von gebietsfremden Flusskrebsarten:
- Krebse aus Aquarien oder Gartenteichen nie in natürliche Gewässer setzen (Hinweis: Die Haltung, Zucht, Verwendung, Freisetzung ist gem. Artikel 7 der IAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) verboten, weiters ist das Aussetzen oder die Förderung nicht heimischer oder gebietsfremder Tiere in der freien Natur laut § 17 NÖ Naturschutzgesetz 2000 verboten)
- keinesfalls gebietsfremde Krebsarten fangen und in ein anderes Gewässer verfrachten
3) Verhindern der Übertragung der Krebspesterreger auf Gewässer:
- Alle Gegenstände, Ausrüstung und Kleidungsstücke, die mit dem Wasser in Berührung kamen wie Angeln, Gummistiefel, Wathosen, Kübel, Netze usw. vollständig trocknen lassen oder desinfizieren. Zur Desinfektion eignen sich Natrium-Hypochlorid-Lösungen, Peressigsäure- oder jodhaltige Mittel. Eine genaue Desinfektionsanleitung findet sich auf dieser Seite. Alle glatten Oberflächen können auch bei mind. 25°C über 24 Stunden getrocknet werden. Schlecht trocknende Gegenstände sollten 14 Tage bei mind. 25°C gelagert werden, damit die Sporen absterben.
- Da auch im Rahmen von Fischbesatz durch das Transportwasser Erreger aus einem kontaminierten Gewässer in ein Gewässer mit heimischen Krebsen gelangen kann, ist auch hier große Sorgfalt notwendig. Daher sollten die Fische entweder aus Krebsleeren Gewässern stammen oder das Gewässer vorab auf eine Infektion mit dem Erreger untersucht werden.
- Zur Untersuchung können lebende oder tote Krebse in eingefrorenem oder fixiertem Zustand (z.B. in Formaldehyd) in ein Labor (z.B. Veterinärmedizinische Universität Wien) gesandt werden, in dem mittels PCR-Test der Erreger der Krebspest innerhalb weniger Tage nachgewiesen werden kann.
- Um zu verhindern, dass bei flussbaulichen Maßnahmen durch den Einbau von Steinen o.Ä. aus anderen Gewässern der Erreger eingeschleppt wird, sollte das Substrat aus Steinbrüchen verwendet werden oder durch eine Zwischenlagerung vor der Verwendung vollständig Abtrocknen können. Baumaschinen, die im Gewässerraum arbeiten, sind vor dem Befahren unbedingt sorgfältig zu desinfizieren.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220