Gebietseigene Gehölze – Leitfaden und Artenliste

Der Naturschutz hat laut NÖ Naturschutzgesetz 2000 u.a. zum Ziel, die Natur in allen ihren Erscheinungsformen so zu erhalten, zu pflegen oder wiederherzustellen, dass die ökologische Funktionstüchtigkeit der Lebensräume, die Vielfalt, der Artenreichtum und die Repräsentanz der heimischen und standortgerechten Tier- und Pflanzenwelt regionstypisch gesichert und entwickelt werden.

Die regionsspezifische Eigenart von Gehölzen besteht unter anderem in der Anpassung an bestimmte Klimaverhältnisse oder unterschiedliche Böden. Eine Kreuzung gebietseigener und gebietsfremder Arten kann die genetische Anpassungsfähigkeit von Gehölzen an veränderte Umweltbedingungen einschränken. Auch Entwicklungszyklen von Insekten, die an gebietseigene Nahrungspflanzen gebunden sind, können durch das Ausbringen gebietsfremder Arten beeinträchtigt werden.

Zur Aufrechterhaltung einer regionsangepassten Artenvielfalt sind daher Vorkommensgebiete definiert worden, die sich an den großen Naturräumen in Niederösterreich orientieren. Pflanzen, deren Saatgut aus Gehölzen eines bestimmten Vorkommensgebietes gewonnen worden sind, sollen daher auch vorrangig wieder in diesem Vorkommensgebiet ausgepflanzt werden.

Der Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze sowie die ergänzende Artenliste zeigen auf, unter welchen Voraussetzungen Gehölze in der freien Natur ausgebracht werden dürfen.

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220   
Letzte Änderung dieser Seite: 31.8.2022
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung