Mobilitätszuschuss
Allgemeine Informationen
Zuschuss zum behinderungsbedingten Mehraufwand im Privatbereich für begünstigte Behinderte, die nicht im Erwerbsleben stehen und für die die nachstehenden Voraussetzungen zutreffen.
Voraussetzungen
- Österreichischer Staatsbürger oder Gleichstellung
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe nach dem NÖ Sozialhilfegesetzes 2000
- Begünstigte behinderte Person im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
- Rollstuhlfahrer oder Gleichstellung
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
- Es darf kein Erwerbseinkommen bezogen werden
- Es darf kein Konnex zu einer beruflichen Tätigkeit gegeben sein (auch keine geringfügige Beschäftigung)
- Es darf kein unbefristeter Pensionsbezug vorliegen
Erforderliche Unterlagen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Gutachten über Art, Umfang und Ursache der Behinderung
- aktueller Feststellungsbescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice (Bundessozialamt)
- Pensionsabschnitt oder Einkommensbestätigung
Rechtsgrundlagen
NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG) § 34
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Ihre Kontaktstelle des Landes für Mobilitätszuschuss
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Fax: 02742/9005-16220
Abteilung Soziales Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Fax: 02742/9005-16220
Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2018