Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres
Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2022
Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Der verpflichtende Besuch kommt für jene Kinder zur Anwendung, welche bis inklusive 1. September des jeweiligen Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung oder einem NÖ Privatkindergarten, so kann der Betreiber der Einrichtung beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragen.
Antragstellung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen und NÖ Privatkindergärten, in denen Kinder den gesetzlich vorgeschriebenen halbtägig verpflichtenden und kostenlosen Kindergartenbesuch vor Beginn der Schulpflicht absolvieren.
Das Antragsformular steht hier als Download bereit. Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer
Erfüllung der in den Förderungsrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen
Sie benötigen den ausgefüllten und bestätigten Antrag sowie die vorgeschriebenen Bestätigungen gemäß den Förderungsrichtlinien.
31. August des jeweiligen Kindergartenjahres
Abteilung Kindergärten
weiterführende Links
- NÖ Familienpass
- NÖ Kinderbetreuungsförderung - Elternförderung
- Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen - Trägerförderung
- Zuschuss zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes
Downloads
- Download: Antragsformular zur Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinie zur Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres (pdf, 0.1 MB)
- Download: Auflistung der betreuten Kinder (pdf, 0.2 MB)
Ihr Kontakt zum Thema Kinderbetreuungsförderung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13468
Fax: 02742/9005-13595