Jugendtreff-Förderung

Jugendorganisationen, die im NÖ Jugendrat vertreten sind, aber auch Jugendvereine und rechtlich nicht organisierte Jugendgruppen können um Förderung eines Jugendtreffs ansuchen.

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Jugendtreff gefördert werden:

  • Neu-, Zu- und Umbau (bewilligungspflichtige Baumaßnahmen)
  • Adaptierung eines bestehenden Gebäudes (nicht bewilligungspflichtige Baumaßnahmen)
  • Ausgestaltung

Übermitteln Sie vor Projektstart und nach dem Lesen der untenstehenden Förderrichtlinien ein formloses Ansuchen mit folgenden Angaben:
(per E-Mail an jugendreferat@noel.gv.at)

  • Ansprechperson (Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer der/des Jugendverantwortlichen)
  • kurze Projektbeschreibung (Neu-, Zu- oder Umbau, Adaptierung oder Ausgestaltung)

Im Anschluss erhalten Sie ein Formblatt für den Förderantrag.
Die Förderung erfolgt in Form einer nicht rückzahlbaren, finanziellen Zuwendung ohne Rechtsanspruch.

Die Abrechnung erfolgt durch Vorlage von saldierten Rechnungen (Kopien) über die Gesamtkosten des Projektes, die auf den Jugendverein/die Jugendgruppe lauten und vom Jugendverein/von der Jugendgruppe bezahlt wurden.

Die Förderung beinhaltet eine Jugendtreffberatung durch qualifizierte Jugendcoaches im Ausmaß von 8 Stunden vor Ort.

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Ihr Kontakt zum Thema Jugendförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14 
3109 St. Pölten
E-Mail: jugendreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13267
Letzte Änderung dieser Seite: 2.11.2021
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