Maßnahmen zur Sicherung des Trinkwassers in Hochwassergebieten
Wenn Brunnen (Quellen) z.B. durch Überflutung oder durch Versickerung von Hochwässern in deren Umgebung beeinträchtigt worden sind, besteht die grundsätzliche Möglichkeit der Verbreitung von Krankheitserregern.
In den aktuellen Hochwassergebieten wird daher die Bevölkerung aufgefordert, das Wasser der Hausbrunnen nur in abgekochtem Zustand zu trinken. Die Maßnahme "Abkochen" sollte erst dann aufgehoben werden, wenn einwandfreie Untersuchungsbefunde vorliegen bzw. wenn eine ausreichende Desinfektion des Wassers gewährleistet ist.
Bei Versorgung durch öffentliche Wasserversorgungsanlagen muss der Betreiber über die zu treffenden Maßnahmen - in Abhängigkeit des Gefährdungspotentials für Wasserspender (und Speicherbehälter) - entscheiden.
Solche Maßnahmen können sein:
- Die Desinfektionsanlagen der Wasserversorgungsanlagen sind, soweit sie im Hochwassereinflußbereich liegen, sofort in Betrieb zu nehmen und auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
- Bei Chlorungsanlagen ist die Dosierung so einzustellen, dass im Wasserleitungsnetz ein Mindestgehalt an freiem Chlor von 0,3 bis 0,5 mg/l Wasser nachzuweisen ist. Gelangt Oberflächenwasser direkt in einen Brunnen (oder Quellsammelschacht), so ist eine Chlorung als nicht mehr sicher anzusehen (keine sichere Desinfektionswirkung mehr gegeben, daher kein Schutz vor Infektionskrankheiten mehr vorhanden).
- Von allen Wasserversorgungsanlagen, welche vom Hochwasser betroffen sind, sind Trinkwasseruntersuchungsbefund erforderlich.
- Wasserversorgungsanlagen ohne Desinfektionsmöglichkeit dürfen, soferne sie akut gefährdet erscheinen, nicht mehr für Trinkwasserzwecke (z.B. Trinken, Zubereitung von Speisen usw.) verwendet werden. Die betroffene Bevölkerung ist dann zu informieren, dass das Wasser nur im abgekochten Zustand für Trinkzwecke zulässig ist.
- Die betroffene Bevölkerung, welche durch Hausbrunnen versorgt wird, ist an Hand des Merkblattes Brunnendesinfektion (PDF-Datei, 178 KB) erforderlichenfalls aufzuklären.
- Hinweis auf die Wartung von Hausinstallationen nach dem Hochwasserereignis (z.B. Filter, Enthärtungsanlagen usw.)
Hygieneempfehlungen für Bewohner im Hochwassergebiet (PDF-Datei, 89 KB)
Inhalt: Brunnenwasser, Trinkwasser, Kochwasser, Babynahrung, Abwaschwasser für Geschirr, WC-Anlagen, Körperpflege, Wäsche waschen, Maßnahmen bei Auftreten von Durchfall
weiterführende Links
Downloads
- Download: Hygieneempfehlungen für Bewohner im Hochwassergebiet (pdf, 0.1 MB)
- Download: Merkblatt Brunnendesinfektion (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Trinkwasserkontrolle
Abteilung Gesundheitswesen Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12815
Fax: 02742/9005-12875