Genehmigungen
Für jede gewerbsmäßige nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs ist grundsätzlich eine Konzession erforderlich.
Anerkennung von Ausbildungsnachweisen auf Antrag von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des EWR zum Zweck der Ausübung eines Gewerbes in Niederösterreich.
Jede gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Konzessionspflicht nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995.
für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenkraftverkehr (Grundqualifikation und Weiterbildung)
Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, in der nicht bloß vorübergehend eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, wie zum Beispiel Produktionsstätten, Gastronomiebetriebe, Werkstätten, etc.
Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung für die Ausübung von konzessionierten Gewerben ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.
Die Fahrerbescheinigung dient als Bestätigung, dass sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber (Gewerbeinhaber) in einem ordnungsgemäßen Dienstverhältnis befindet.
Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Seit April 2015 stehen über das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) einige Online Formulare für die wichtigsten Gewerbeverfahren zur Verfügung.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610