Anonyme Geburt

Ein Angebot für schwangere Frauen und Mädchen in auswegloser Situation

Nicht immer ist eine schwangere Frau, oder ein schwangeres Mädchen glücklich und erwartet ein Kind gemeinsam mit der Familie, dem Ehemann, dem Partner oder dem Freund.

Es gibt Lebensumstände, in denen eine schwangere Frau oder ein schwangeres Mädchen:

  • sich der seelischen und körperlichen Belastung einer Schwangerschaft nicht gewachsen fühlt,
  • mit niemandem über die Schwangerschaft sprechen kann,
  • diese Ausnahmesituation der Schwangerschaft nicht mehr alleine bewältigen kann,
  • aus dem seelischen Gleichgewicht geratet,
  • nicht weiß, wie die Situation nach der Geburt bewältigbar ist,
  • einfach verzweifelt ist.

In Niederösterreich muss keine Frau, kein Mädchen auf Grund ihrer Schwangerschaft oder der bevorstehenden Geburt in einer persönlichen schwierigen Situation verzweifeln, sich allein gelassen fühlen oder vor einer möglichen Ausweglosigkeit fürchten
Fachkräfte für Sozialarbeit der NÖ Kinder- und Jugendhilfe an den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten helfen und unterstützen Sie gerne. In allen NÖ Landesklinken ist es möglich, anonym zu entbinden.

Bei der Anmeldung in einem Klinikum müssen Sie weder Ihren Namen bekanntgeben noch sonstige Angaben zu Ihrer Person machen. Sie brauchen keinen Ausweis zu zeigen. Sie können unter gesicherten Bedingungen und mit medizinischer Betreuung Ihr Kind zur Welt bringen. Sie machen sich durch die anonyme Geburt in einem Landesklinikum in keiner Weise strafbar. Sie müssen auch in Zukunft keinesfalls mit einer rechtlichen Verfolgung rechnen. Sie können nach der anonymen Geburt das Klinikum verlassen und geben damit Ihr Kind zur Adoption frei.

Ihnen erwachsen durch die anonyme Geburt keine Kosten.

Nach der anonymen Geburt übernimmt die für den Geburtsort zuständige Kinder- und Jugendhilfe einer Bezirkshauptmannschaft oder eines Magistrates die Verantwortung für Ihr Kind und sucht aus dem Kreis der Adoptiveltern nach einer geeigneten Familie für Ihr Kind, um es möglichst rasch (nach einigen Tagen) in deren Betreuung übergeben zu können.

Sie haben ab der Geburt 6 Monate Zeit Ihren Entschluss rückgängig zu machen. Dazu müssen Sie Ihre Anonymität aufheben. Wenden Sie sich bitte an die für den Geburtsort zuständige Kinder- und Jugendhilfe einer Bezirkshauptmannschaft oder eines Magistrates.

Bleiben Sie bei Ihrer Entscheidung zur anonymen Geburt, so wird die zuständige Kinder- und Jugendhilfe an einer Bezirkshauptmannschaft oder eines Magistrates nach Ablauf von 6 Monaten mit den Adoptiveltern die ersten Schritte für die Adoption einleiten. Die Kinder- und Jugendhilfe schließt mit den Adoptiveltern einen Adoptionsvertrag ab und übermittelt diesen zur Genehmigung an das zuständige Bezirksgericht.

Die Freigabe zur Adoption bedeutet für Sie:

  • Sie lernen die Adoptiveltern nicht kennen.
  • Sie haben kein Kontaktrecht.
  • Sie haben keine Rechte in Bezug auf das Kind.
  • Sie haben keine primäre Unterhaltspflicht und keinen Unterhaltsanspruch

Jedes Kind will über seine Mutter/ seinen Vater Bescheid wissen. Auch Ihr Kind wird einmal Fragen stellen, die niemand außer Ihnen beantworten kann. Diese Informationen sind für die Identitätsentwicklung Ihres Kindes sehr wichtig.

Wir bitten Sie daher, einen Brief über sich, über Ihr Aussehen, die Lebensumstände, Ihre Vorlieben und die Gründe für Ihren Schritt für Ihr Kind zu verfassen. Vielleicht können Sie auch etwas über den Vater, Geschwister und die Familie schreiben. In diesem Brief können Sie auch Andenken (z.B. ein Ketterl oder eine Zeichnung) beilegen.  Ihr Schreiben wird streng vertraulich behandelt. Sie können daher alles, was Ihnen wichtig ist, Ihrem Kind mitteilen bzw. in den Brief hineinlegen und an folgende Adresse senden: 

Zentrale Adoptionsstelle
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

Wenden Sie sich mit all Ihren Fragen an die Zentrale Adoptionsstelle - sie wurde speziell für Frauen und Mädchen eingerichtet, die sich zur anonymen Geburt entschließen bzw. entschlossen haben. 

Sie können Ihren Namen auch bekannt geben und Ihr Kind trotzdem zur Adoption frei geben. Es gibt drei verschieden Arten von Adoptionen:

  • Inkognitoadoption: Die Wünsche von Ihnen werden bei der Auswahl der Adoptiveltern mitberücksichtigt und Sie erhalten einige Daten von diesen (z.B. Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder).  Sie erhalten jedoch weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern. 
  • Halboffene Adoption: Sie wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet, können jedoch über die NÖ Kinder- und Jugendhilfe der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrates zu den Adoptiveltern Kontakt aufbauen und sich auf „neutralem Gebiet“ treffen. Auch Briefe oder Fotos können ausgetauscht werden.
  • Offene Adoption: Sie erfahren, wo sich ihr Kind befindet und haben die Möglichkeit Kontakt zu den Adoptiveltern und /oder Ihrem Kind aufzubauen. 

Sie können sich aber auch:

  • für eine Betreuung Ihres Kindes in einer (kurzfristigen) Pflegefamilie entscheiden. Sie haben zu Ihrem Kind Kontakt und haben 6 Monate Zeit für ihre Entscheidungsfindung.
  • für ein gemeinsames Leben mit Ihrem Kind zu Hause entscheiden und von der NÖ Kinder- und Jugendhilfe unterstützt werden.
  • für eine Mutter-Kind-Einrichtung entscheiden. Sie leben dort gemeinsam mit Ihrem Kind und erhalten Unterstützung bei der Pflege und Versorgung Ihres Kindes.

Die Fachkräfte für Sozialarbeit der NÖ Kinder- und Jugendhilfe an einer Bezirkshauptmannschaft oder eines Magistrates beraten Sie gerne und informieren Sie über Unterstützungsmöglichkeiten.

"Was ich meinem Kind gerne sagen möchte..."

Ort der anonymen Geburt:
Zeitpunkt der anonymen Geburt:

Mein Aussehen
Mein Alter
Mein Beruf
Meine Vorlieben
Meine Lebensumstände
Mein Wissen über deinen Vater 
Meine Gründe, die zur Entscheidung der anonymen Geburt und zur Adoptionsfreigabe geführt haben

"Was ich dir noch sagen möchte..."

Was ich meinem Kind mitgeben möchte (Ketterl, Foto, Zeichnung,..)

Dieser Brief

  • soll den Adoptiveltern 
  • oder nur meinem Kind

übergeben werden.

Diese persönlichen Zeilen senden Sie bitte in einem Kuvert an die:

Zentrale Adoptionsstelle
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

Ihre Erklärung wird streng vertraulich behandelt. Die Hinterlegungsdauer beträgt 50 Jahre ab Geburt. Je nach ihrem Wunsch kann dieser Brief den Adoptiveltern sofort oder später, wenn Ihr Kind Informationen zu seiner Herkunft sucht übergeben werden.

weiterführende Links

Ihr Kontakt zum Thema Anonyme Geburt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs6@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-16416
Fax: 02742/9005-16120   
Letzte Änderung dieser Seite: 8.10.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung