Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS" – NÖ Bildungsförderung

Im Rahmen des Sonderprogramms der NÖ Bildungsförderung "NÖ Lehre PLUS" sollen spezielle Qualifikationsmaßnahmen für betriebliche Lehrlinge parallel zur praktischen und theoretischen Ausbildung finanziell unterstützt werden.


Folgende Personengruppen werden gefördert:

  1. a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
    b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
    c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    - “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
    - “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufent haltstitel gemäß § 49 NAG
    d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten 

    Welcher Personenkreis wird gefördert?
    - Lehrlinge und Auszubildende, d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes.
    - Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist der Bezug der Familienbeihilfe.
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
  3. Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  4. Die Bildungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Weiterbildung dienen. Förderwürdige Bereiche sind u.a.:
    - Informations- und Kommunikationstechnik, Informationstechnik, Elektronische Datenverarbeitung
    - berufsbezogene Sprachkurse
    - parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen
    - Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine
    - Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung.
  5. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  6. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  7. Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden.
  8.  Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.

Die Höhe der Förderung beträgt 80% der Kurskosten. 

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

Zum Online-Antrag
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Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777 
Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2024
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